Sollten Elektrofahrräder ebenso wie Motorroller, Autos oder Lastwagen als Kraftfahrzeuge gelten? Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden: Nein. Daher ist keine Versicherung erforderlich.
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Diese scheinbar unbedeutende Angelegenheit hätte für Verkäufer und Besitzer von Elektrofahrrädern erhebliche Folgen haben können. Vor kurzem hat der Gerichtshof der Europäischen Union sein Urteil zur rechtlichen Definition eines Elektrofahrrads gefällt, nachdem ein Gericht in Brügge dazu nicht in der Lage war.
Kraftfahrzeug oder nicht?
Dabei ging es um die Rolle des Motors, insbesondere bei Unfällen mit einem Elektrofahrrad. Die Frage ist: Sollte es wie Motorroller, Autos oder Lastwagen als Kraftfahrzeug gelten und daher versichert werden müssen, wenn jemand eine solche Maschine fährt?
Für die europäische Gerichtsbarkeit lautet die Antwort laut Cycling Electric „Nein“. Für Elektrofahrräder besteht keine Versicherungspflicht, da sie nicht „ausschließlich durch mechanische Energie“, also einen Motor, angetrieben werden. Zu beachten ist, dass der Radfahrer auch einen gewissen Muskelaufwand erbringt, so gering dieser auch sein mag – oder auch nicht, je nach verwendetem Unterstützungsmodus.
Das Dokument besagt:
Eine gute Nachricht für die Branche
Wie Transition Vélo zu Recht betont, hätte die Einführung einer Versicherungspflicht die Einführung eines Elektrofahrrads erheblich erschwert. Dies hätte der Branche offensichtlich weder den Herstellern noch den Anwendern geholfen. Daher ist diese Gerichtsentscheidung eine gute Nachricht für die Branche.